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   BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96   

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BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96 (https://dejure.org/1996,6678)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1996 - 1 WB 55.96 (https://dejure.org/1996,6678)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1996 - 1 WB 55.96 (https://dejure.org/1996,6678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen - Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Wechsel des Standortverwaltungsbereichs - Anspruch auf eine bestimmte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten dagegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -, vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund.

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich einer solchen Maßnahme nur dann in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [211 f.]>).

    Daß Haus- und Wohnungseigentum am bisherigen Standort kein Versetzungshindernis darstellt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats; deshalb muß der jederzeit versetzbare Berufssoldat das mit dem Erwerb von Grundeigentum verbundene Risiko im Falle einer Versetzung selbst tragen (vgl. BVerwGE 63, 210 [215]; Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 -).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (BVerwGE 43, 215 [219]).

  • BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94

    Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Dieses Interesse muß im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, daß sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 51 [53]; Beschlüsse vom 15. März 1988 - BVerwG 1 WB 86.87 -, vom 5. Dezember 1994 - BVerwG 1 WB 105.94 - und vom 2. April 1996 - BVerwG 1 WB 96.95 -) ist die Berufstätigkeit der Ehefrau eines Soldaten kein die Versetzung eines Soldaten hindernder Grund.

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten dagegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95> und vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Daß Haus- und Wohnungseigentum am bisherigen Standort kein Versetzungshindernis darstellt, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats; deshalb muß der jederzeit versetzbare Berufssoldat das mit dem Erwerb von Grundeigentum verbundene Risiko im Falle einer Versetzung selbst tragen (vgl. BVerwGE 63, 210 [215]; Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 5. Oktober 1993 - BVerwG 1 WB 66.93 -).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 115.88

    Rechtsmittelbelehrung - Gerichtsanrufung - Unzuständigkeit - Kostenlast

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Inwieweit dies die Eignung des Antragstellers für den Dienstposten berühren könnte, liegt im Bereiche fachlicher Überlegungen, die allein der personalbearbeitenden Stelle obliegen und nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein können (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 -).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 73.95

    Antrag auf Rückführung in eine Offizierslaufbahn - Zuerkennung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Inwieweit dies die Eignung des Antragstellers für den Dienstposten berühren könnte, liegt im Bereiche fachlicher Überlegungen, die allein der personalbearbeitenden Stelle obliegen und nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein können (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 115.88 -, vom 9. März 1993 - BVerwG 1 WB 86.92 - und vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 73.95 -).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 114.95

    Recht der Soldaten: Versetzung innerhalb von fünf Jahren vor Erreichung der

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    Der BMVg hat dadurch aber auch nicht anderweitig einen "Vertrauenstatbestand" begründet und sein Ermessen in einer der angefochtenen Versetzung entgegenstehenden Weise gebunden (vgl. dazu Beschlüsse vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 104.95 -, vom 30. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 114.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 88.95 -).
  • BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87

    Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1996 - 1 WB 55.96
    In dieser Mitteilung liegt keine Zusage im Sinne einer hoheitliehen Selbstverpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen in der Zukunft (vgl. dazu Beschluß vom 17. März 1988 - BVerwG 1 WB 81.87 - m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 86.92

    Rechtmäßigkeit der Rückführung eines Offiziersanwärters in die Laufbahn der

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 WB 86.87

    Versetzung eines Soldaten - Rechtsmittel gegen eine Versetzungsverfügung an einen

  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 96.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Missbrauch dienstlicher Befugnisse eines

  • BVerwG, 17.02.1994 - 1 WB 13.94

    Antrag eines Soldaten auf Verkürzung seiner Dienstzeit - Anordnung der

  • BVerwG, 26.10.2012 - 1 WDS-VR 6.12

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit der Soldaten ist unabdingbarer Bestandteil der Führung des militärischen Personals (vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - BVerwGE 43, 215, 219 und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 54.96

    Rechtswidrigkeit einer Versetzung auf den Dienstposten eines Fernmeldeoffiziers

    Diesen letzteren Antrag wies der Senat mit Beschluß vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - zurück.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - in dem Verfahren über den vorläufigen Rechtsschutz folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

    Ebensowenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 65.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung

    Ebensowenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 4.99

    Versetzungsanspruch eines Soldaten an die Führungsakademie der Bundeswehr

    Ebensowenig hat der Antragsteller einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn mit einer Förderung verbunden ist (stRspr.: Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 18. November 1998 - BVerwG 1 WB 73.98 -).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 31.02

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung i.R.d. Anspruchs auf eine

    Ebenso wenig hat ein Soldat einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 18. November 1998 - BVerwG 1 WB 73.98 -).
  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 7.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Ebensowenig hat ein Soldat Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn damit für ihn eine förderliche Verwendung verbunden ist (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 18. November 1998 - BVerwG 1 WB 73.98 -).
  • BVerwG, 15.12.1998 - 1 WB 74.98

    Beschwerde eines Oberstleutnants gegen seine Versetzung - Versetzung eines

    Da ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung hat, hat er auch keinen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn bedeutet (vgl. Beschluß vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 -).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 1 WB 66.99

    Frage des Vorrangs des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit

    Nachdem ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Verwendung hat, kann er auch nicht beanspruchen, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn mit einer Förderung in der Laufbahn verbunden ist (stRspr.: Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 18. November 1998 - BVerwG 1 WB 73.98 -).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 1 WB 63.98

    Versetzung eines Berufssoldaten - Fehler bei einer Ermessensentscheidung -

    Ebensowenig hat er einen Anspruch darauf, nur dann versetzt zu werden, wenn dies für ihn eine Förderung in der Laufbahn zur Folge hätte (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Juli 1996 - BVerwG 1 WB 55.96 - und vom 15. Dezember 1998 - BVerwG 1 WB 74.98 -).
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